Die Weitergabe von Vermögen und die geregelte Nachfolge bedarf der Kombination aus rechtlichem Spezialwissen und einem Höchstmaß an Sensibilität. Nur dann lassen sich maßgeschneiderte Lösungen erreichen. Dementsprechend haben wir auch unsere persönliche Beratung und begleitende Durchführung genau diesen Erfordernissen angepasst.
Vor allem unser Seniorpartner Dr. Peter Bartl beschäftigt sich seit Jahrzehnten intensiv mit dieser Materie und unterstützt Sie gerne bei der Geltendmachung Ihrer Erb- oder Pflichtteilsansprüche. Die Verfassung von letztwilligen Verfügungen und alle Fragen der Weitergabe von Vermögen unter Lebenden oder im Erbwege zählen zu unseren Spezialgebieten. Wir handeln auch Verlassenschaftsverfahren – anstelle des vom Gericht bestellten Notars – für Sie ab und sind in diesem Bereich in der Lage, speziell auf Sonderwünsche einzugehen.
Beratung zum Erhalt von Familienvermögen
Beratung bei Fragen zum Erbrecht
Geltendmachung von Erb-, Pflichtteilen und Legaten
Verfassung von Testamenten und anderen letztwilligen Verfügungen
Errichtung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten
Beratung und Vertretung in Verlassenschaftsverfahren
Abhandlung von Verlassenschaftsverfahren anstelle des Notars als Gerichtskommissär
Hauptplatz 3
8010 Graz
BÜROZEITEN:
Montag - Donnerstag 8:00 - 17:00
Freitag 8:00 - 12:00
TERMINVEREINBARUNGEN:
Montag - Donnerstag
9:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00
Freitag 9:00 - 12:00
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Freitag
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