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Online-Auskunft
Unsere Kanzlei bietet Ihnen die Möglichkeit,
Rechtsfragen via E-Mail an uns zu übersenden. Wir sind bemüht,
Ihre Anfrage innerhalb von zwei Kanzleitagen zu beantworten. Die
Stellungnahme der Kanzlei erfolgt grundsätzlich ebenfalls über
E-Mail. Sollten Sie eine Stellungnahme in anderer Form bevorzugen,
so ersuchen wir Sie, dies auf Ihrer Anfrage zu vermerken.
Wir erachten uns an die Empfehlung der
Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer gebunden, wonach die
erste anwaltliche Auskunft kostenlos ist. Dies gilt auch für
die erste anwaltliche Auskunft im Rahmen der von uns angebotenen
Online Rechtsauskunft.
Haben Sie bitte Verständnis
dafür, dass eine derartige Auskunft nur einer ersten rechtlichen
Orientierung dienen kann und wir uns daher vorbehalten müssen,
darüber hinausgehende Anfragen nur im Falle einer zustande
gekommenen Honorarvereinbarung
zu beantworten. Sofern wir uns zur Beantwortung ihrer Anfrage
im Rahmen der kostenlosen ersten anwaltlichen Auskunft nicht in
der Lage sehen, so werden wir Sie vor dem Entstehen eines Honoraranspruchs
darauf hinweisen.
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