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Online-Auskunft


Unsere Kanzlei bietet Ihnen die Möglichkeit, Rechtsfragen via E-Mail an uns zu übersenden. Wir sind bemüht, Ihre Anfrage innerhalb von zwei Kanzleitagen zu beantworten. Die Stellungnahme der Kanzlei erfolgt grundsätzlich ebenfalls über E-Mail. Sollten Sie eine Stellungnahme in anderer Form bevorzugen, so ersuchen wir Sie, dies auf Ihrer Anfrage zu vermerken.

Wir erachten uns an die Empfehlung der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer gebunden, wonach die erste anwaltliche Auskunft kostenlos ist. Dies gilt auch für die erste anwaltliche Auskunft im Rahmen der von uns angebotenen Online Rechtsauskunft.

Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass eine derartige Auskunft nur einer ersten rechtlichen Orientierung dienen kann und wir uns daher vorbehalten müssen, darüber hinausgehende Anfragen nur im Falle einer zustande gekommenen Honorarvereinbarung zu beantworten. Sofern wir uns zur Beantwortung ihrer Anfrage im Rahmen der kostenlosen ersten anwaltlichen Auskunft nicht in der Lage sehen, so werden wir Sie vor dem Entstehen eines Honoraranspruchs darauf hinweisen.
 
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